Begleitperson beim begleiteten Fahren mit 17
Ziel des begleiteten Fahrens ist es, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Routine im Fahrverhalten der Fahranfängerin oder des Fahranfängers zu fördern.
Als Begleiterin/ Begleiter von Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmern unter 18 Jahre dürfen Sie dabei allerdings nur einen Punkt in Flensburg haben.
Sollten Sie mehr Punkte haben, können Sie durch eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. Ein solches Fahreignungsseminar können Sie bei Nord-Kurs und einer Fahrschule Ihrer Wahl belegen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie über den nachfolgenden Button.
Darauf sollten Sie als Begleitperson achten | Ziel |
Fahrpraxis bei allen Verkehrs- und Wetterverhältnissen | Routine bei allen Wetter- und Verkehrslagen |
Keine belanglose Kritik | Förderung eines eigenen Fahrstils |
Wenn Sie am Steuer sitzen: Bedenken Sie Ihre Vorbildfunktion – halten Sie sich an die StVO | Verinnerlichung eines korrekten Fahrverhaltens |
Geben Sie sachliches Feedback | Lassen Sie die Fahranfängerin / den Fahranfänger selbstständig aus eigenen Fehlern lernen |
Bleiben Sie geduldig | Stressentlastung |
Nicht die eigene Routine zum Maßstab nehmen | Vermeidung von Nachlässigkeiten |
Sie sind noch unsicher was zu tun ist oder haben eine Frage? Wir sind auch bei WhatsApp für Sie da: 0160 888 5883.
Gerne können Sie uns auch telefonisch oder über die weiteren Kontaktmöglichkeiten ansprechen. Wir freuen uns darauf, Sie unterstützen zu dürfen!
Sie erreichen uns werktags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Tel.: 0800 888 3883
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